Feststellung des Grundversorgers

Grundversorger gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Mit Stichtag 01.07.2009 wurde die Mehrzahl der Haushaltskunden im Netzgebiet der Greizer Energienetze GmbH durch die Energieversorgung Greiz GmbH versorgt.
Der Grundversorgerstatus der Energieversorgung Greiz GmbH gilt somit weiterhin und für den Zeitraum 01.01.2010 - 31.12.2012.

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