Energiepreiskrise - Info's & FAQ's
Energieversorgung Greiz GmbH setzt die Energiepreisbremse um
Ihre Entlastung durch die Preisbremsen
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.
Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.
Die Energieversorgung Greiz begrüßt die staatlichen Preisbremsen und arbeitet daran, diese umzusetzen. Um die Unterstützung zu bekommen müssen Sie nichts tun. Die EV Greiz informiert Sie schriftlich über den persönlichen Entlastungsbetrag und den neuen Abschlagsplan.
Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen
Um Sie schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeitet die Energieversorgung Greiz mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es bei der Neuberechnung der Abschläge zu Verzögerungen. Grund dafür ist, dass die Energieversorgung Greiz für die Berechnung der kundenindividuellen Entlastungsbeträge auf die Abrechnungssoftware von externen Unternehmen angewiesen ist. Für Sie heißt das, dass Sie im April eine Information darüber erhalten werden, wie hoch Ihre Ersparnis ist und wie die neuen Abschläge ausfallen.
Was bedeutet dies für Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Greiz?
Für März werden die Abschläge wie vereinbart in gewohnter Höhe im April abgebucht. Aufgrund der oben genannten Gründe werden die Entlastungen erst mit den April-Abschlägen im Mai, rückwirkend auch für die Monate Januar bis März umgesetzt werden können. Der Abschlag für April wird somit um den 4-fachen Entlastungsbetrag verringert. Sollten die Entlastungssummen den April-Abschlag übersteigen, werden die Differenzbeträge über die restlichen Abschläge des Jahres aufgeteilt.
Auf eine Sache können Sie sich aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens und der Verzögerung der Abschlagskürzung in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.
Wir bitten Sie um Verständnis und bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Welche Kunden der Energieversorgung Greiz sind von den Preisbremsen betroffen?
Alle Kunden deren Arbeitspreis über dem staatlich festgelegten Preisdeckel liegt, das sind:
- alle Gaskunden (außer Festpreisprodukte)
- Stromkunden in der Grund- oder Ersatzversorgung, sowie Ökostrom-Kunden
- einzelne Gewerbe- und Industriekunden
Bei allen Kunden, welche nicht von den Preisbremsen (Vertragspreis < Referenzpreis) betroffen sind, ändert sich hinsichtlich ihrer monatlichen Abschläge nichts.
Häufig gestellte Fragen – und Antworten darauf (FAQ):
Was jetzt tun?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.
Auf unserer Webseite haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Weitere Energiespartipps finden Sie außerdem auf der Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.