Energiepreiskrise - Info's & FAQ's

Energieversorgung Greiz GmbH setzt die Energiepreisbremse um

Ihre Entlastung durch die Preisbremsen

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.

Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen.

Die Energieversorgung Greiz begrüßt die staatlichen Preisbremsen und arbeitet daran, diese umzusetzen. Um die Unterstützung zu bekommen müssen Sie nichts tun. Die EV Greiz informiert Sie schriftlich über den persönlichen Entlastungsbetrag und den neuen Abschlagsplan.

Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen 

Um Sie schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeitet die Energieversorgung Greiz mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es bei der Neuberechnung der Abschläge zu Verzögerungen. Grund dafür ist, dass die Energieversorgung Greiz für die Berechnung der kundenindividuellen Entlastungsbeträge auf die Abrechnungssoftware von externen Unternehmen angewiesen ist. Für Sie heißt das, dass Sie im April eine Information darüber erhalten werden, wie hoch Ihre Ersparnis ist und wie die neuen Abschläge ausfallen.

Was bedeutet dies für Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Greiz?

Für März werden die Abschläge wie vereinbart in gewohnter Höhe im April abgebucht. Aufgrund der oben genannten Gründe werden die Entlastungen erst mit den April-Abschlägen im Mai, rückwirkend auch für die Monate Januar bis März umgesetzt werden können. Der Abschlag für April wird somit um den 4-fachen Entlastungsbetrag verringert. Sollten die Entlastungssummen den April-Abschlag übersteigen, werden die Differenzbeträge über die restlichen Abschläge des Jahres aufgeteilt. 

Auf eine Sache können Sie sich aber verlassen: Sie werden unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens und der Verzögerung der Abschlagskürzung in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.

Wir bitten Sie um Verständnis und bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Welche Kunden der Energieversorgung Greiz sind von den Preisbremsen betroffen?

Alle Kunden deren Arbeitspreis über dem staatlich festgelegten Preisdeckel liegt, das sind:

  • alle Gaskunden (außer Festpreisprodukte)
  • Stromkunden in der Grund- oder Ersatzversorgung, sowie Ökostrom-Kunden
  • einzelne Gewerbe- und Industriekunden

Bei allen Kunden, welche nicht von den Preisbremsen (Vertragspreis < Referenzpreis) betroffen sind, ändert sich hinsichtlich ihrer monatlichen Abschläge nichts.

Häufig gestellte Fragen – und Antworten darauf (FAQ):
  • Wie funktioniert die Strom-/Gas- und Wärmepreisbremse?

    Wie funktioniert die Strom-/Gas- und Wärmepreisbremse?

    Zur Entlastung aller Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Bundesregierung den Energiepreisdeckel beschlossen. Ab März 2023, aber rückwirkend auch für Januar und Februar 2023, wird ein Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme die Preissteigerungen dämpfen. Dabei wird ein Großteil des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt; der Verbrauch, der darüber hinausgeht, wird mit dem vom jeweiligen Versorger vereinbarten, höheren Preis abgerechnet. Das dämpft insgesamt die Energiekosten, Energiesparen lohnt sich aber weiterhin. Hier eine Zusammenfassung.

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    Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Fernwärmepdf ~ 940 KB


  • Wie funktioniert die staatliche Soforthilfe für Fernwärmekunden?

    Information zur Soforthilfe (Dezemberhilfe - Wärme) gemäß § 4 und 5 EWSG

    Begünstigte des Entlastungsbetrages Wärme

    Anspruchsberechtigt sind Kunden, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden je Entnahmestelle nicht übersteigt oder der Letztverbraucher kein zugelassenes Krankenhaus ist.

    Ausnahmsweise sind auch Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 Kilowattstunden anspruchsberechtigt, die

    • Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes beziehen,
    • die zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
    • die staatlich, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- oder Forschungsbereichs oder eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ein eingetragener Verein sind,
    • Einrichtungen der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, andere Leistungserbringer oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.

    Eine Mitteilungspflicht, wie im Erdgasbereich, ist für solche ausnahmsweise anspruchsberechtigten Kunden nicht vorgesehen. Ebenfalls ist hier keine Stichtagsbetrachtung vorgesehen.

    Prozess zur Erstattung des Entlastungsbetrages Wärme an Kunden

    Alle Kunden mit „Monatsrechnung“ bekommen als Entlastungsbetrag ein Zwölftel aus der Summe der Rechnungen von Oktober 2021 bis September 2022 zzgl. eines Aufschlages von 20%. Jene Kunden bekommen mit ihrer Dezemberabrechnung im Januar 2023 den Betrag gutgeschrieben.

  • Wie funktioniert die staatliche Soforthilfe für Erdgaskunden?

    Information zur Soforthilfe (Dezemberhilfe - Gas) gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas

    Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

    Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen im zweiten Halbjahr 2022: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

    Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

    Regeln speziell für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen mit hohen Verbräuchen (RLM-Kunden): Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Die Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

    Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

    Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

    Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden. Die Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

    Die Gaspreisbremse kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem alle Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben.

    Der Energieversorgung Greiz ist es in den letzten Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die Energieversorgung Greiz kann die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.

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    Gaspreisbremse Soforthilfegesetz für Dezember 2022pdf ~ 207 KB


  • Die Großhandelspreise für Erdgas sind zuletzt gesunken – wie wirkt sich das auf meinen Gaspreis aus?

    Es sind gute Nachrichten für Gaskunden, dass die Großhandelspreise für Gas in den letzten Wochen wieder gefallen sind, nicht zuletzt aufgrund der nahezu vollständig gefüllten Gasspeicher und einer aktuell ungewöhnlich milden Witterung. Unmittelbar hat das jedoch keinen Effekt auf den aktuellen Gaspreis der Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Greiz GmbH (EV Greiz). Das liegt daran, dass Grundversorger wie die EV Greiz die benötigten Gasmengen für die Privatkunden in der Regel nicht zum gerade geltenden Tagespreis auf dem sogenannten Spotmarkt einkaufen, sondern schon Jahre im Voraus auf dem Terminmarkt. Diese Beschaffungspolitik schützt Kund:innen vor sprunghaft steigenden Gaspreisen.

    Eine seriöse Prognose zur weiteren Preisentwicklung ist derzeit nicht möglich. Sicher ist, dass die EV Greiz Bezugskostensenkungen selbstverständlich weitergeben werden und fallende Preise an den Beschaffungsmärkten somit mittelfristig auch bei den Kundinnen und Kunden ankommen werden.

  • Wie ist aktuell das Preisniveau bei den EV Greiz im Vergleich zum Wettbewerb?

    Die dramatischen Preissteigerungen auf den europäischen Energiemärkten kamen in den letzten Monaten auch bei den Kundinnen und Kunden an. Das Vergleichsportal Verivox hat für Endkunden im September 2022 einen Erdgaspreis von im Schnitt knapp 26 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ermittelt. Im Vergleich dazu liegen die Grundversorgungspreise der EV Greiz ab einem Verbrauch von über 10.000 kWh mit 18,46 ct/kWh auch nach der Preisanpassung zum 01.01.2023 noch deutlich darunter. Grund hierfür ist unsere vorausschauende Einkaufspolitik.

  • Wie beschaffen die EV Greiz ihre Erdgas-Mengen und was sind die Vorteile für die Kundinnen und Kunden?

    Die EV Greiz beschaffen die vertraglich vereinbarten Energiemengen für ihre Kunden frühzeitig und langfristig auf dem sogenannten Terminmarkt. Und da die Gaspreise stark schwanken, kauft die EV Greiz nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen das benötigte Gas in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Dadurch wird das Risiko stark schwankender Börsenpreise minimiert. Starke Veränderungen bei den Börsenpreisen wirken sich daher nicht unmittelbar und nicht 1:1 auf den Gaspreis für Endkunden aus.

    Dies ist auch der Grund, weshalb der Gaspreis der Kundinnen und Kunden nicht im gleichen Umfang fällt, wenn die Börsenpreise kurzzeitig fallen. Preissenkungen an der Börse kommen nicht unmittelbar bei den Verbrauchern an, sondern erst mit einer gewissen Verzögerung. Umgekehrt steigt der Endkunden-Gaspreis auch nicht 1:1 mit dem Börsenpreis. Die vorausschauende Beschaffungsstrategie glättet die Entwicklungen an den Energiebörsen. Dadurch musste die EV Greiz in den zurückliegenden Monaten die Preise weniger stark anheben als manche Wettbewerber, die eine eher kurzfristige und spekulative Einkaufspolitik verfolgen. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass die Grundversorgung auf den Preisvergleichsportalen aktuell häufig der günstigste Tarif ist.

  • Welche aktuellen Maßnahmen sind geplant, um Gaskunden zu entlassten?

    Die Bundesregierung hat die Gasbeschaffungsumlage gestoppt und will nun stattdessen mit einem über Kredite finanzierten 200-Milliarden-Euro-Paket die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher abfedern. Herzstück des Abwehrschirms ist eine Gaspreisbremse. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden. Wie genau sie aussehen soll, ist noch unklar. Eine Expertenkommission soll bis Mitte Oktober einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Sobald nähere Details bekannt sind, werden wir unsere Kundinnen und Kunden informieren.

  • Wann und wie wirkt sich die Absenkung der Umsatzsteuer auf den Erdgaspreis aus?

    Vor dem Hintergrund der zunehmenden Kostenbelastung der Gaskunden in Deutschland begrüßt die Energieversorgung Greiz die von der Bundesregierung angekündigte Umsatzsteuersenkung von 19% auf 7%. Wir werden die Umsatzsteuerreduzierung vollständig und automatisch an unsere Kundeninnen und Kunden weitergeben. Eine nochmalige postalische Information erfolgt nicht.

  • Was ist die Gasspeicherumlage?

    Um für den Winter gewappnet zu sein, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Das Energiespeichergesetz schreibt vor, dass bis Anfang November die Speicher nahezu voll sein müssen. Die dafür anfallenden Kosten werden auf alle Gaskunden umgelegt und dafür die neue Gasspeicherumlage zum 1. Oktober 2022 eingeführt, die von allen Gaskunden getragen wird. Die Gasspeicherumlage hat aktuell eine Höhe von 0,059 ct/kWh (netto).

  • Weshalb wurde die Bilanzierungsumlage erhöht?

    Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung.

    Die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage ist erforderlich, um die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind diese Zusatzeinkäufe aktuell sehr teuer, daher der spürbare Anstieg der Umlage. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird alle 12 Monate neu ermittelt.

  • Warum wurde mit der Preisanpassung im September mein Abschlag erhöht?

    Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an Ihrem voraussichtlichen jährlichen Energieverbrauch und dem Preis. In der Jahresverbrauchsabrechnung werden die geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlich ermittelten Verbrauch verrechnet. Weil die Preise für Erdgas so stark angestiegen sind und um Sie vor hohen Nachzahlungen zu schützen, haben wir Ihren Abschlag erhöht.

  • Kann ich meinen Abschlag individuell anpassen?

    Die Preise für Strom und Gas kennen aktuell leider nur eine Richtung: Steil nach oben. Daher empfehlen wir unbedingt, den Abschlag nicht zu senken, denn jeder Monat mit zu geringem Abschlag erhöht die Nachzahlung bei der Jahresrechnung. Möchten Sie von sich aus ihren Abschlag erhöhen, so steht Ihnen unser Team vom Kundenservice zu den bekannten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung. Sie können uns Ihren Wunsch nach Abschlagserhöhung auch schriftlich mitteilen.

  • Sollte jetzt der Zählerstand übermittelt werden?

    Wir errechnen den Zählerstand zur Preisanpassung automatisch für Sie. Sie können uns aber schriftlich oder online im Kundenportal Ihren Zählerstand mitteilen. Falls Sie uns telefonisch erreichen möchten, bitten wir in der aktuellen Situation um Ihr Verständnis, dass es derzeit zu Wartezeiten kommen kann. Ebenso kann eine Antwort von uns auf Ihre schriftlichen Anfragen einige Tage in Anspruch nehmen. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir alles daransetzen, unseren ausgezeichneten Service schnellstmöglich ohne lange Wartezeiten für Sie zu gewährleisten.

  • Müssen Kunden der der Energieversorgung Greiz wegen der Umlagen oder der befristeten Mehrwertsteuerabsenkung selbst in irgendeiner Weise aktiv werden?

    Nein. Kunden müssen nichts tun. Und der verminderte Umsatzsteuersatz wird in den Jahresabschlussrechnungen unserer Kunden automatisch berücksichtigt.

  • Was ist zu tun, wenn die aktuelle Situation dazu führt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten kommt?

    Die Energieversorgung Greiz ist für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.

    Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.

Was jetzt tun?

Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.

Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.

Auf unserer Webseite haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Weitere Energiespartipps finden Sie außerdem auf der Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.