Energiepreiskrise - Info's & FAQ's
Energieversorgung Greiz GmbH setzt die Energiepreisbremse um
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um Haushalte und Unternehmen in Deutschland finanziell zu entlasten. Der Bund hat festgelegt, dass die Preisbremsen im März 2023 in Kraft treten und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gelten. Die Energieversorgung Greiz GmbH begrüßt die Einführung der Energiepreisbremse und unterstützt den Staat bei der Umsetzung dieser Aufgabe.
Von der Preisbremse profitieren unter anderen Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren regulären Vertragspreis.
Welche Kunden der Energieversorgung Greiz sind von den Preisbremsen betroffen?
Alle Kunden deren Arbeitspreis über dem staatlich festgelegten Preisdeckel liegt, das sind:
- alle Gaskunden (außer Festpreisprodukte)
- Stromkunden in der Grund- oder Ersatzversorgung, sowie Ökostrom-Kunden
- einzelne Gewerbe- und Industriekunden
Bei allen Kunden, welche nicht von den Preisbremsen (Vertragspreis < Referenzpreis) betroffen sind, ändert sich hinsichtlich ihrer monatlichen Abschläge nichts.
Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führen zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben
Für die Umsetzung der Preisbremsen müssen unter anderem die IT-Prozesse und Abrechnungsprogramme der Energieversorgung Greiz GmbH innerhalb von kürzester Zeit neu aufgesetzt und programmiert werden. Erschwerend kommt hinzu, dass erforderliche IT- und Druckdienstleister momentan wegen starker Auslastung und personeller Engpässe deutlich länger für Produktion, Logistik und Verteilung der Kundeninformationsschreiben benötigen als üblich. Deshalb kommt es leider zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.
Kunden erhalten staatliche Entlastung automatisch - was ist mit den Abschlägen?
Die Energiepreisbremsen werden automatisch berücksichtigt. Von den Energiepreisbremsen betroffene Kundinnen und Kunden werden schriftlich über ihren persönlichen Entlastungsbetrag und ihren neuen Abschlagsplan von der Energieversorgung Greiz GmbH informiert. Dies geschieht in den nächsten Wochen. Bis dahin werden Abschläge, welche durch die Preisbremsen neu errechnet werden müssen ausgesetzt. Bei Kundinnen und Kunden, welche Strom und Gas von der EV Greiz beziehen wird der Abschlag nur in dem Medium fällig, wo kein Entlastungsanspruch besteht.
Die Energieversorgung Greiz GmbH arbeitet mit allen verfügbaren Kapazitäten daran, diese schriftliche Information möglichst zeitnah an die Kunden zu übermitteln. Sicher ist: Unabhängig vom Zustellungstermin der Informationsschreiben werden alle von den Preisbremsen betroffenen Kundinnen und Kunden der Energieversorgung Greiz GmbH ihre finanzielle Entlastung erhalten.
Häufig gestellte Fragen – und Antworten darauf (FAQ):
Was jetzt tun?
Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
Wir helfen Ihnen dabei, Strom und Erdgas einzusparen und so Ihre Kosten im Griff zu behalten.
Auf unserer Webseite haben wir für Sie zahlreiche praxisgerechte und wirksame Energiespartipps zusammengetragen. Weitere Energiespartipps finden Sie außerdem auf der Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.