Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

Die Energieversorgung Greiz GmbH ist bestrebt, Ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website und die dazugehörigen Elemente so bereitzustellen, dass sie den Anforderungen der im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) genannten Norm EN 301 549 entsprechen. Diese Norm umfasst die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, an deren Konformitätsstufe AA wir uns als Ziel und verbindliche Richtlinie orientieren.

Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, bestehende Barrieren abzubauen und unsere digitalen Inhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt zugänglich zu machen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.evgreiz.de/ und wurde am 27.06.2025 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Die Energieversorgung Greiz GmbH ist ein regionaler Versorger für Strom, Erdgas und Wärme. Das Unternehmen stellt die sichere und zuverlässige Versorgung von Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Stadtgebiet Greiz und angrenzenden Regionen sicher. Es betreibt die dazugehörigen Strom-, Gas- und Wärmenetze, bietet Tarife für die Energiebelieferung an und ist zuständig für Zählerstände, Abrechnung sowie Kundenservice.

Zusätzlich engagiert sich das Unternehmen im Bereich E-Mobilität, erneuerbare Energien und regionales Sponsoring.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:

  • Tastaturbedienung: Die Website lässt sich vollständig über die Tastatur steuern, sodass auch Menschen, die keine Maus verwenden können, sie problemlos bedienen können.
  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
  • Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
  • Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite https://www.evgreiz.de/ ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die auf der Website bereitgestellten Dokumente liegen derzeit nicht in einer barrierefreien Form gemäß den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 vor. Sie erfüllen somit nicht vollständig die Anforderungen der Barrierefreiheit nach der Konformitätsstufe AA.

Wir sind bemüht, zukünftig alle veröffentlichten Dokumente in barrierefreier Form bereitzustellen und bestehende Inhalte schrittweise anzupassen.

Feedback und Ansprechpartner

Haben Sie beim Besuch unserer Website https://www.evgreiz.de/ Barrieren oder Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte festgestellt?
Dann lassen Sie es uns bitte wissen. Ihr Feedback hilft uns, unsere Website stetig zu verbessern. Wir werden uns bemühen, gemeldete Barrieren im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten so schnell wie möglich zu beheben.

Bitte geben Sie an, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind. Am einfachsten kopieren Sie dazu den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.

Sie können uns Barrieren auf folgenden Wegen melden:

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.

Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.07.2025 erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über Barrieren.