Grund- und Ersatzversorgung EV Greiz

Leuchtende Glühbirne in dunklem Raum – flexible Grundversorgung der EV Greiz ohne Vertragsbindung

Grund- und Ersatzversorgung ohne Bindungsfristen

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist die Energieversorgung Greiz GmbH vom 01.07.2021 bis 31.12.2027 Grundversorger im Netzgebiet Greiz. Als Grundversorger beliefern wir alle Kunden im Netzgebiet ohne festen Stromvertrag im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eines unserer günstigen Stromprodukte.

Allgemeine Informationen zu Grund- und Ersatzversorgung

  • Es gibt keine Erstlaufzeiten.
  • Kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
  • Unterschiedliche Zahlungsweisen möglich.
  • Gilt im Sinne des EnWG für Haushaltskunden.