Grund- und Ersatzversorgung EV Greiz
Grund- und Ersatzversorgung ohne Bindungsfristen
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist die Energieversorgung Greiz GmbH vom 01.07.2021 bis 31.12.2027 Grundversorger im Netzgebiet Greiz. Als Grundversorger beliefern wir alle Kunden im Netzgebiet ohne festen Stromvertrag im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eines unserer günstigen Stromprodukte.
Allgemeine Informationen zur Grundversorgung:
- Es gibt keine Erstlaufzeiten.
- Kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
- Unterschiedliche Zahlungsweisen möglich.
- Gilt im Sinne des EnWG für Haushaltskunden.